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beppoam 17.01.2019

Zu ergänzen wäre der Kommentar von Prof. Klosterhalfen durch Zahlen. Selbst das konservative Institut fD Allensbach konnte die Umfrage 2016 nicht weiter runterrechnen: 77% der Befragten stimmten für assistierten Suizid und für AKTIVE Sterbehilfe (§216 StGB) auch eine Mehrheit nämlich 66%. So viel zum Unterschied zwischen Meinung des Volkes und seiner Repräsentanten.

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Wolfgang Klosterhalfenam 16.01.2019

Gute Aktionen! § 217 StGB ist nicht nur verfassungswidrig, sondern ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Aber leider ist nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB endlich für verfassungswidrig erklären wird. Und die Tötung auf Verlangen (besser: auf Wunsch, § 216 StGB), die manchmal ethisch geboten wäre, bleibt in jedem Fall weiterhin verboten. Ich fürchte, dass es zwanzig Jahre dauern wird, ehe sich im Bundestag eine Mehrheit findet, die § 217 abschafft oder stark verändert. Hier der Text meiner zu Unrecht nicht zugelassenen Verfassungsbeschwerde und weitere kritische Texte von mir und von anderen Autoren zu § 217: www.reimbibel.de/217.htm .

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