Die Unterzeichner beantragen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages den § 217 StGB dahingehend zu ändern, dass in Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 19.15 , Urteil vom 02. März 2017) es jedem Bürger gesetzlich möglich ist, im irreversiblen Leidensfall den Zeitpunkt seines Lebensendes selbst zu bestimmen und ihm dabei medizinische Hilfe garantiert werden kann.
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1 KOMMENTAR
Beppo Küsteram 16.09.2019
Ich unterzeichne diese Petition
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