noch ist es nicht offiziell verkündet, aber schon durchgesickert: eine Überraschung, mit der die ganze Szene nicht gerechnet hat, das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich den § 217, das Verbot der „geschäftsmäßige Förderung von Selbsttötung“ kassieren, weil er gegen das Grundgesetz verstößt. Damit wäre Sterbehilfe wieder straffrei und somit ein Hauptziel unseres Vereins erreicht.
Und nun?
Es bleibt viel zu tun.
1. Aufklärungsarbeit bleibt. Das Thema ist nach wie vor tabu. Viele Menschen sind einfach nicht vorbereitet auf eine Situation von Elend, nicht „versichert“ gegen unerträgliches Leid. Hier bleibt die Öffentlichkeitsarbeit in Form einer modifizierten „Galgen-Show“ nützlich. Immer mit dem Alleinstellungsmerkmal UNTERHALTUNG. „Mit nem Teelöffel Zucker nimmst du jede Medizin“ sang Mary Poppins und meinte die bittere Medizin. Unterhaltend aufklären – bleibt das Hauptziel.
2. Die Patientenverfügung, deren Hinterlegung und Durchsetzung bleibt eine große Dienstleistung des Vereins.
3. Ebenso die Prävention von Suizidversuchen durch Kommunikation in Selbsthilfegruppen und Vernetzung mit anderen Organisationen ähnlicher Zielstellung.
4. Vermittlung zu einem Sterbehelfer? Das wäre eine Grundsatzentscheidung, für die wir noch Zeit haben (denn bis § 217 nicht mehr gilt, dauert es wohl noch mindestens ein Jahr). Wollen wir wirklich ein Sterbehilfe-Verein werden? Also ein Verein, der Sterbehilfe nicht nur legalisieren will, sondern auch Ärzte vermittelt. Aber diskutieren sollten wir schon jetzt. Sollten wir eine staatliche Anlaufstelle fordern und die Übernahme der Krankenhauskosten?
5. Mitglieder fragen – Experten antworten.
Ob PV, Vorsorgevollmacht es gibt immer Fragen. Rechtliche, ethische, psychische.
Aber auch praktische, wie tue ich es denn konkret?
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr jeden Punkt ablehnend oder begrüßend kommentieren würdet.
Hauptaufgabe bleibt die Mitgliederwerbung. Dazu mehr in einem nächsten Bericht.
4 KOMMENTARE
beppoam 25.04.2019
zu Angela: Gute Anregung. Der Verein will ja die Mitglieder vertreten, notfalls juristisch. Also auch die PV. Damit bestätigen wir (zum Beispiel durch ein Telefonat), dass das Mitglied im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten die PV verlängert/aktualisiert hat. Damit eine gute Dienstleistung. Deine Position ist offen: Soll der Verein - sobald es rechtlich möglich ist zu einem Sterbehelfer vermitteln oder nicht. Im Kreise seiner Familie ist schon jetzt rechtlich möglich! Ein Verwandter darf sich in der Schweiz NAP besorgen, dann nachj Hause bringen und dort von dem Sterbewilligen einnehmen lassen. Da sind aber ein paar Dinge zu beachten, zum Beispiel, um eine Klage wegen unterlassener Hilfeleistung zu umgehen. Danke für dein Angebot. Das mit der Hotline ist Marketing, zunächst nur um Kontakt aufzunehmen. Da folge ich Martina, wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht übernehmen. Seelsorgetelefon überfordert dich. Aber es ist gut zu wissen und Beratung ist meist schon die halbe Miete. Die Grundidee ist sehr gut, WIR HELFEN, dann wenn es brennt. (8 Monate echt? Man gut, dass meinen Macke keine Therapie braucht)
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Angelaam 25.04.2019
An mich wurden folgende Fragen gestellt: • Wie kann ich im Ernstfall nachweisen, dass ich die PV im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte erstellt habe? Was wäre zum Beispiel bei einer längeren Demenzerkrankung, wo ich dann in der Endphase gar nicht mehr entscheiden könnte? Ich muss ja alle zwei Jahre meinen Willen erneuern. • Ein Vorschlag war auch, die assistierte Sterbehilfe im Kreise der Familie möglich zu machen, in Anwesenheit eines ärztlichen Sterbebegleiters der dann auch den Tod zweifelsfrei feststellen kann. Ein Angebot von mir: Ich wäre bereit, mich für die Hotline im Monat für einige Stunden zu Verfügung zu stellen. Meine Voraussetzungen: Ich bin geprüfte psychologische Beraterin und habe über 15 Jahre Berufspraxis. Ich habe bis 2016 in einer Rehaklinik gearbeitet, sowie auch in meiner selbständigen Praxis. Ich habe mich ständig weitergebildet, gerade im Bereich Suizid wegen chronischem Schmerz. Allerdings darf ich nur beraten und nicht therapieren. Ich habe aber die notwendigen Berufszertifikate. Angesichts der Tatsache, dass es in Sachsen bis zu 8 Monaten dauern kann um überhaupt mal einen Termin bei einem Therapeuten zu bekommen, ist es eventuell hilfreich erst mal schon einen Ansprechpartner zu haben.
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beppoam 24.04.2019
Hinweis: Im Moment geht ein Kommentar von einem Kommentar nicht, Programmierer weiß Bescheid. In Arbeit. Bis dahin immer einen neuen Kommentar öffnen und schreiben worauf man sich bezieht. Wie ich jetzt: zu Huppi: zu 4. Deine Position ist klar und verständlich. Ich gebe nur zu bedenken, dass dies auch Motivation wäre, um Mitglied bei uns zu werden. Sonst werden die Leute von uns überzeugt, werden aber Mitglied bei "Sterbehilfe Deutschland e.V." Wir müssen uns nicht gleich entscheiden. Vielmehr sollten wir herausbekommen, was die Leute von uns für Mitgliedsbeiträge erwarten würden. zu 5. Teils - teils A) möchte ich dass alle Mitglieder die Möglichkeit haben, bei Aktivitäten, die alle interessieren könnten, daran teilhaben (an dem was wir unter uns schon besprochen haben B) deine PV-Tutorials ist der eine Part, der andere sind von Leuten, die schon jahrelange Erfahrung haben
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HUPPIam 24.04.2019
Zu 1.) Aufklärungsarbeit ist auf jeden Fall weiter sehr wichtig und das Ganze in Form von Unterhaltung ( unser Alleinstellungsmerkmal ) gibts auch nirgendwo sonst, sonst wärs ja nicht unser Alleinstellungsmerkmal ;-) Das Ganze richtig gut aufgezogen, stell ich mir super vor. zu 2.) Dienstleistung PV... das wird den größten Teil der Arbeit in Anspruch nehmen, denke ich, denn das Thema ist so komplex, da gehört so viel dazu, da haben wir noch viel zu tun. zu 3.) Vernetzung mit anderen Organisationen zur Prävention von Suizidversuchen ist ebenfalls ein guter Gedanke. zu 4.) Das ist ein Punkt, von dem ich persönlich eher Abstand nehmen würde. Ich denke, wir haben mit dem Rest der Vereinsarbeit mehr als genug zu tun und das würde zu weit gehen. Also staatliche Anlaufstelle fordern: Ja. Übernahme der Krankenhauskosten fordern: Ja. Aber die direkte Vermittlung von Ärzten, die Sterbehilfe leisten: Meine Meinung: NEIN. zu 5.) Mitglieder fragen - Experten antworten... das ist ja im Prinzip das, was wir ja schon besprochen hatten, mit den Videos ( schrittweise Erklärung der PV )
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