An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Petition
Nach dem GG hat letztlich nur der Mensch selbst das Recht, über seinen Körper zu bestimmen, wann ihm die Last des Lebens unerträglich wird und er es beenden möchte. Keine Ideologien, tradierten Wertvorstellungen oder behandelnde Ärzte. Das hat das Bundesverfassungsgerichts-Urteil „BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2020 - 2 BvR 1807/16“ durch die Kassation des § 217 StGB sehr deutlich bestätigt. Der Gesetzgeber, so er nicht das Grundgesetz ändern will, hat dem Rechnung zu tragen. Fraktionsübergreifende Gruppen haben nun dem Bundestag und der Öffentlichkeit zum Thema Sterbehilfe unterschiedliche Gesetzentwürfe vorgestellt.
Meine Mitzeichner und ich möchten die Mitglieder des Bundetages ausdrücklich auffordern, dem Entwurf 20/2332 für ein Gesetz zur Regelung der Suizidhilfe zuzustimmen, das von der Gruppe um die Abgeordnete Helling-Plahr vorgeschlagen wird.
Begründung:
Der Gegenentwurf Drucksache 20/904 vom 7.3.22, den eine sehr große Parlamentariergruppe unterstützt, wiederholt hauptsächlich die Absicht vom § 217 aus dem Jahre 2015. Es scheint der Gruppe wichtiger zu sein, „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ unter Strafe zu stellen, als suizidwilligen, leidenden Schwerstkranken zu helfen. Es bleibt die entscheidende Frage offen, woher ein/e hilflose/r Patient/in ein Mittel zum Sterben bekommt, wenn er/sie ausschließlich von Ärzten behandelt wird, die Sterbehilfe ablehnen.
Dagegen steht der Entwurf der Gruppe um die Abgeordnete Helling-Plahr. Dieser setzt gleichzeitig das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht um (02.03.2017 BVerwG 3 C 19.15ECLI:DE: BVerwG:2017:020317U3C19.15.0 Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung). Vor allem aber stellt dieser Gesetzentwurf den Willen der Betroffenen in den Mittelpunkt und nicht die Bestrafung der Helfer.
Erstunterzeichner/Petent
Beppo Küster
Mielenzstraße 13
15537 Grünheide (Mark)
Deutschland/Brandenburg
Telefon: 03362 29028
E-Mail: info@beppo-kuester.de
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