An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Petition
Meine Mitzeichner und ich begrüßen den Entwurf Drucksache 20/2332 für ein Gesetz zur Wahrung und Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende, das mit seinem §1 ein Recht auf Hilfe zur Selbsttötung garantiert. Wir fordern Rechtssicherheit für die Helfer beim assistierten Suizid, wie sie in diesem Gesetzentwurf formuliert ist. Nach dem Grundgesetz hat letztlich nur der Mensch selbst das Recht, über seinen Körper zu bestimmen, wann ihm die Last des Lebens unerträglich wird und er es beenden möchte. Keine Ideologien, tradierte Wertvorstellungen oder behandelnde Ärzte. Das hat das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 27. Februar 2020 (2 BvR 1807/16) durch die Kassation des § 217 StGB sehr deutlich bestätigt.
Erstunterzeichner/Petent
Beppo Küster
DIE WICHTIGSTE PUNKTE DES GESETZES
Das Gesetz
- garantiert das Recht auf selbstbestimmten Tod
- stellt die Hilfe zur Selbsttötung straffrei (aber Hilfe ist keine Pflicht!)
- legt als Voraussetzung fest:
freier und eigenverantwortlicher Wunsch,
Vollbesitz der geistigen Kräfte
- Beratung in kostenlosen staatlich anerkannten Stellen
- Hilfe zur Selbsttötung kostenlos
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