Sehr geehrter Herr Küster,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien sieht vor, dass durch fraktionsübergreifende Anträge, also aus der Mitte des Parlaments heraus, eine Entscheidung zum Thema Suizidhilfe getroffen wird. In diesem Zusammenhang wird voraussichtlich auch die Frage beraten werden, ob es Aufgabe des BfArM sein soll, betäubungsmittelrechtliche Erwerbserlaubnisse zum Zweck der Selbsttötung auszustellen. Die politische Debatte ist abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Doris Berve-Schucht
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